2021.01.22 | Kostenlose Antigen-Schnelltests in Böheimkirchen 
Breites und regelmäßiges Testen der Bevölkerung ist eine wichtige Grundlage, um Infektionsketten zu unterbrechen und ein sicheres Öffnen einzelner Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Um Bürgerinnen und Bürger kostenlos und möglichst einfach Test-Möglichkeiten zu bieten, soll landesweit die Möglichkeit geschaffen werden, regelmäßig einen Antigen-Test durchführen zu lassen und eine Bestätigung für die Durchführung eines Tests zu bekommen. Damit können Bürgerinnen und Bürger auch Testzertifikate für das „Eintrittstesten“ erlangen.
Die Marktgemeinde Böheimkirchen bietet die Möglichkeit für kostenlose Schnelltestungen im
Bürgerzentrum der Marktgemeinde Böheimkirchen
(3071 Böheimkirchen, Marktplatz 2) an. Testzeiten: Dienstag 16.00-19.00 Uhr Samstag 08.00-12.00 UhrDie Abwicklung erfolgt wie bei den Flächentests im Dezember und Jänner, jedoch werden keine Terminfenster vorgegeben. Die Abstrichabnahme ist zu den Testzeiten jederzeit möglich.
Um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, ersuchen wir wie bisher um Ihre Registrierung unter www.testung.at.
Eine Registrierung bleibt gespeichert und kann mehrfach „verwendet“ werden, ganz unkompliziert. Erst wenn drei Monate lang zu einer getätigten Registrierung keine Antigen-Testung durchgeführt wurde, werden die Registrierungsdaten aus dem System gelöscht und man muß sich danach gegebenenfalls neu registrieren.
Sollten Sie über keinen Online-Zugang verfügen, sind Ihnen die MitarbeiterInnen am Gemeindeamt Böheimkirchen (02743/2318-0) von Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr gerne dabei behilflich.
Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Schnelltests keinen Ersatz für PCR-Tests darstellen, welche im konkreten Verdachtsfall oder bei der Überprüfung eines positiven Schnelltests abgenommen werden.
Wir möchten auch nochmals darauf hinweisen, dass folgende Personengruppen nicht an der Testaktion teilnehmen können:
- Personen mit COVID-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder 1450 anrufen)
- Personen, die zum Testzeitpunkt im häuslichen Krankenstand sind
- Personen, die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
- Personen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen
- Personen, die in den letzten 3 Monaten an COVID erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden
Weitere Informationen über die regelmäßige Testung finden Sie unter
www.testung.at.
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