Wie bereits in der Gemeindezeitung vom September 2024 vorangekündigt, bieten wir seit Jänner 2025 das Service der Dualen Zustellung an. Diejenigen, die uns bereits die Einverständniserklärung für die elektronische Zustellung kommunaler Rechnungen inklusive Einwilligungserklärung übermittelt haben, sollten die Vorschreibung für das 1. Quartal 2025 in der Kalenderwoche 5 elektronisch erhalten haben. Bitte überprüfen Sie daher Ihr E-Mail-Postfach (auch Spam-Ordner) oder Ihr Postfach bei ID-Austria! Haben Sie ebenfalls Interesse an der Dualen Zustellung? Übermitteln Sie uns bitte das Formular der Einverständniserklärung (liegt am Gemeindeamt auf oder zum Download) ausgefüllt und unterschrieben (bitte Rückseite beachten!) - persönlich, per Post oder per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>.
Selbstverständlich ist dieses Service freiwillig und kostenlos!
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Tag der offenen Tür am 14.02.
2024.02.03. | Raiffeisen eröffnet neue Bankstelle
Mit 12. Februar öffnet die neue Raiffeisenbankstelle in Böheimkirchen ihre Türen. Am 14. Februar gib es von 08:00 bis 16:00 den Tag der offenen Tür mit Hausführungen sowie Getränken und Imbiss in einem separaten Zelt. Die neu adaptieren Räumlichkeiten sind offen und modern gestaltet und bieten ein innovatives Bankerlebnis mit einem einzigartigen Plus an Serviceleistungen.
Das Team der Raiffeisenbank Böheimkirchen freut sich auf ihren Besuch!
Bei der am 26.01.2025 durchgeführten Gemeinderatswahl wurden
2936 Stimmen abgegeben. 36 Stimmen waren ungültig.
Von den 2900 gültigen abgegebenen Stimmen haben erhalten:
Partei
Stimmen
Mandate
Bürgermeister Franz Haunold -SPÖ
1457
15
Martin Horacek Volkspartei Böheimkirchen
860
9
Die Grünen Böheimkirchen
225
2
Freiheitliche Partei Österreichs
358
3
Die Anzahl der zu vergebenden Gemeinderatsmandate beträgt: 29
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2025.01.09 | Hochwasserhilfe der Marktgemeinde Böheimkirchen
Die Auszahlungsmodalitäten für Mittel des Spendenkontos "Hochwasserhilfe Böheimkirchen" wurden wie folgend vereinbart: Bürgerinnen und Bürger können mittels Formular einen Antrag stellen. Infolge wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen Betroffenen und Bürgermeister Ausmaß und Art der konkreten Notlage geklärt. Ein Gremium entscheidet dann durch internen Beschluss über die tatsächliche Auszahlungsshöhe.