2025.06.13 | Info NÖVOG: Baustellenbedingte Umsteigsproblematik in Böheimkirchen
Aufgrund einer Fahrplanänderung im Rahmen der Bautätigkeiten an der inneren Westbahn (REX51) ist es zu einem Umstiegsproblem zwischen Bahn und Regionalbus insbesondere in Böheimkirchen gekommen. Konkret sind ab Dienstag, 10. Juni einige Schüler:innen mit längeren Umstiegszeiten in Böheimkirchen auf die Linien 741 und 742 konfrontiert.
Die NÖVOG ist für eine bestmögliche Gestaltung des Regionalbusverkehres in Niederösterreich zuständig, ist dabei jedoch auf ein vollständige und ausführliche Informationen angewiesen, was Änderungen im Bahnverkehr betrifft, die uns in diesem Fall nicht erreicht haben. Selbstverständlich suchen wir das Gespräch mit den beteiligten Stellen um derartige Probleme für die Zukunft auszuschließen. Möglicherweise wird es Adaptionen in der Frage der Gesamtkoordination dieser Abläufe geben (müssen).
Sofort nach Bekanntwerden des Problems haben wir gemeinsam mit dem ausführenden Busunternehmen eine Fahrplanänderung für die wichtigsten Umstiegsverbindungen in Böheimkirchen in Angriff genommen, um insbesondere für Schüler:innen aus St. Pölten eine friktionsfreie Heimfahrt zu ermöglichen.
Wir konnten nun kurzfristig eine Fahrplanänderung der Linien 471 und 472, Kurse 107 und 109 umsetzen, die Abfahrten wurden um jeweils 15 Minuten verschoben. Damit sind z.B. für die aus St. Pölten kommenden REX51 mit Ankunft in Böheimkirchen um 12:57 und 13:57 Umstiegsverbindungen wiederhergestellt.Die neuen Fahrpläne (siehe anbei) sind am kommenden Montag, 16. Juni in Kraft und werden derzeit in die Online-Routenplaner (z.B. AnachB.vor.at) eingebunden.
Ab Montag sollten die neuen Verbindungen auch über Online-Routenplaner abrufbar sein.Ich möchte mich bei unseren Fahrgästen für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und mich ausdrücklich bei unserem Partner Postbus bedanken, durch die Flexibilität der Kolleg:innen konnten wir rasch im Sinne der Kund:innen agieren.
Mit freundlichen Grüßen, Georg HuemerPressesprecher NÖVOG Niederösterreichische Verkehrs- organisationsges.m.b.H. (NÖVOG) Standort Wien Wipplingerstrasse 3/3, 1010 Wien Mobil: +43 664 88374482 E-Mail: <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> Internet: www.noevog.at
Wir freuen uns, wenn Sie unser Schülerlotsenteam verstärken möchten!
Die Sicherung des Schulweges ist eine wichtige Maßnahme, um unsere jüngsten VerkehrsteilnehmerInnen vor den immer größer werdenden Gefahren des zunehmenden Straßenverkehrs, besonders in der Früh, zu schützen.
Schülerlotsen und Schülerlotsinnen ermöglichen den Kindern das sichere Überqueren der Fahrbahn und vermitteln durch ihre Präsenz die Sicherheit, den Schulweg ohne Begleitung der Eltern bewältigen zu können. Das fördert die Selbstständigkeit und Selbstsicherheit als Teilnehmer im Straßenverkehr.
Zeitaufwand: ca. 45 Minuten, Montag – Freitag an Schultagen, 7.15 – 8 Uhr Interesse? Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit (1 x pro Woche oder auch gerne öfter) haben, melden Sie sich im Sinne der Sicherheit unserer Kinder am Gemeindeamt Böheimkirchen: Tel. 02743/2318-15 (Eveline Anzenberger) <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Böheimkirchen, Furth bei Außerkasten, Hub und Grub, Reith und Weisching zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 12.05.2025 bis 23.06.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.