2024.05.06 | Informationen Europawahl 09. Juni 2024
Wahltag: 09. Juni 2024 Stichtag: 26. März 2024
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag in der Europawählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Gemeindegebiet Böheimkirchen ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt. Wahlsprengel Nr. 1 und 2: Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 3 und 4: Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 5 Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 6 Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 7 Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt.
Sie werden, wie bei den letzten Wahlen, in Ihrem Briefkasten Ihre Wählerverständigungskarte vorfinden. Bitte nehmen Sie zur Wahl einen Ausweis zur Feststellung Ihrer Identität mit (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeden amtlichen Lichtbildausweis). Wahlkarten: (Ausstellung voraussichtlich ab Mitte Mai möglich): - Wahlkarten können schriftlich bis zum 05.Juni 2024 und mündlich bis zum 07. Juni 2024, 12.00 Uhr beantragt werden - Ein Antrag muss von jedem Wähler persönlich mit Angabe der Passnummer oder Ausweiskopie und einer Begründung (z.B. Ortsabwesenheit) gestellt werden - Eine Beantragung der Wahlkarte ist auch über www.oesterreich.gv.at möglich Antragsformular download
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich ! Wählen mit Wahlkarte: - Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl - Am Wahltag in jedem Wahllokal - Am Wahltag, vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“), z.B. bei Krankheit, mangelnde Gehfähigkeit
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Böheimkirchen Tel. 02743/2318-15 <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>www.boeheimkirchen.gv.at