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Gemeindewappen von Böheimkirchen BÖHEIMKIRCHEN. Der Wohlfühlort.

Veranstaltungsmeldungen

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Niederösterreich ist seit 01.01.2007 im NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt.

Öffentlich sind solche Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.

Öffentliche Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin mit beiliegendem Formular bei der Marktgemeinde Böheimkirchen im Meldeamt anzumelden.

Es ist unbedingt zu beachten, dass eine gültige Betriebsstättengenehmigung für den geplanten Veranstaltungsort vorliegt!

Formular:

-          Veranstaltungsmeldung

-          Leitfaden Betriebsstättengenehmigung