Veranstaltungsmeldungen
Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Niederösterreich ist seit 01.01.2007 im NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt.
Öffentlich sind solche Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.
Öffentliche Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin mit beiliegendem Formular bei der Marktgemeinde Böheimkirchen im Meldeamt anzumelden.
Es ist unbedingt zu beachten, dass eine gültige Betriebsstättengenehmigung für den geplanten Veranstaltungsort vorliegt!
Formular:
- Veranstaltungsmeldung
- Leitfaden Betriebsstättengenehmigung