Graberwerb
Der Erwerb neuer Grabstellen ist ausschließlich im Anlassfall möglich.
Darüber hinaus stehen freie Grabstellen der Gemeinde zur Verfügung, die auf Wunsch übernommen werden können.
Verzicht auf Grabstellen
Wenn auf eine bestehende Grabstelle verzichtet wird, ist diese bodengleich abzuräumen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Grabsteine, Einfassungen und sonstige Aufbauten vollständig entfernt werden müssen.
Gebührenordnung und Friedhofsordnung
Steinmetzarbeiten
Für Arbeiten an Grabstellen können Sie frei wählen, ob Sie einen eigenen Steinmetzbetrieb beauftragen oder auf regionale Partner zurückgreifen möchten. Für unsere Gemeinde tätig sind unter anderem:
Bei Fragen oder im Anlassfall steht Ihnen das
Bürgerservice – Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.