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Gemeindewappen von Böheimkirchen BÖHEIMKIRCHEN. Der Wohlfühlort.

Bauamt

Ein Bauvorhaben bringt von der ersten Idee bis zur Fertigstellung vielfältige Herausforderungen mit sich. Damit Sie den Überblick behalten, bietet die Marktgemeinde Böheimkirchen eine Orientierungshilfe mit den wichtigsten Informationen zu Planung, Bewilligungen, Fristen und Gebühren an.

Planungs- und Bewilligungsphase

  • Bauvorhaben klären: Bewilligung- oder Meldepflicht nach NÖ Bauordnung.
  • Wichtige Prüfungen vorab: Flächenwidmung, Bebauungsplan, Schutz- und Gefahrenzonen.
  • Antragsunterlagen: Baubewilligung oder Meldung – je nach Vorhaben unterschiedlich. (.pdf-Bauansuchen)

Bauausführung & Fristen

  • Baubeginn: Innerhalb von 2 Jahren nach der Rechtskraft des Bescheides.
  • Bauzeit: 5 Jahre ab Baubeginnsanzeige.
  • Fertigstellung: Anzeige mit allen geforderten Unterlagen erforderlich – sonst keine Benützungsbewilligung möglich.

Gebühren & Abgaben

  • Baukosten: Gebühren für Verfahren, Aufschließung, Kanal- und Wasseranschluss sind individuell zu berechnen.
  • Beispielwerte: Aufschließungsabgabe für 1.000 m²: ca. € 25.980,-; Kanalanschluss ca. € 4.000,- bis € 5.000,-.

Formulare

Wichtige Links & Förderungen