Duale Zustellung
Wie funktioniert die „Duale Zustellung“?
Vorschreibungen bzw. Rechnungen der Marktgemeinde Böheimkirchen werden in elektronischer Form an ein zentrales Versandservice übergeben. Sobald ein Dokument für Sie bereitsteht, erhalten Sie vom BRIEFBUTTLER eine Verständigung in ihrem E-Mail-Posteingang, welche einen Link zur Vorschreibung enthält. Ein Klick reicht und Sie können die Rechnung herunterladen, abspeichern und wenn gewünscht auch ausdrucken. Wird das elektronische Dokument innerhalb der vorgegebenen Frist nicht abgeholt, erfolgt die Zustellung per Post.
Hierfür ist jedoch das Einverständnis des Rechnungsempfängers unbedingt notwendig. Die entsprechende Einverständniserklärung für die elektronische Zustellung kommunaler Rechnungen finden Sie hier. --- à Link zu Formular
Wenn Sie Interesse an diesem Service haben, übermitteln Sie uns die Einverständniserklärung bitte ausgefüllt und unterschrieben, persönlich, per Post oder per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>.
Selbstverständlich ist dieses Service freiwillig und kostenlos.
Abbuchungsaufträge SEPA – Lastschriften:
Die regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen für Gemeindeabgaben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag (= SEPA-Lastschrift-Mandat) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht.
Die Vorteile dieser Zahlungsart sind:
- Sie laufen nicht mehr Gefahr, wegen eines Versehens einen Zahlungstermin zu versäumen und dadurch unnötig Mahngebühren und Säumniszuschläge in Kauf zu nehmen.
- Die Abbuchung vom Girokonto kommt Ihnen bei den meisten Banken wesentlich billiger als die Überweisung per Zahlschein.
Selbstverständlich können Sie die SEPA-Lastschrift bei uns jederzeit widerrufen und für den Fall der Fälle haben Sie auch ein Rückgaberecht von 56 Tagen.
Formulare:
- Duale Zustellung
- Diverse SEPA-Lastschriftmandate