Meldeamt
In Österreich besteht Meldepflicht. Das bedeutet: Jede Person muss ihren Wohnsitz im Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde melden.
Das Meldeamt ist zuständig für An-, Um- und Abmeldungen sowie für Meldebestätigungen und Meldeauskünfte.
Außerdem können Sie hier Strafregisterbescheinigungen anfordern und erhalten.
An-, Um- und Abmeldungen
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular Meldezettel pro Person mit Unterschrift d. Unterkunftgebers/Vermieters/Eigentümers und eigener Unterschrift
- Lichtbildausweis ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
An-, Um- und Abmeldungen sind kostenlos.
Anmeldungen können nur innerhalb des Gemeindegebietes Böheimkirchen durchgeführt werden.
Abmeldungen Österreichweit.
Meldeauskünfte können nicht telefonisch erteilt werden!
Nur Persönlich mit Lichtbildausweis.
Formulare: Meldezettel
Strafregisterbescheinigung
Bitte um Terminvereinbarung unter +43 2743 / 2318 -21
Die Strafregisterbescheinigung (Strafregisterauszug / Leumundszeugnis) bestätigt, ob strafrechtliche Verurteilungen vorliegen.
Eine Strafregisterbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden bzw. über die ID-Austria.
Es gibt eine normale Strafregisterbescheinigung sowie besondere Strafregisterbescheinigungen (Pflege- und Betreuung, Kinder- und Jugendfürsorge, sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen)
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis, ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.
- Bei besonderen Strafregisterbescheinigungen – ausgefülltes und von der/dem Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebenes Formular für besondere Strafregisterbescheinigung
Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
Kosten
Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung 26,- Euro
Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) 29,- Euro
Nur Barzahlung möglich!
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer
Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung
ist gebühren- und abgabenfrei.
Für die kostenlose Erstellung des Strafregisterauszugs ist unbedingt eine unterschriebene Bestätigung https://www.oesterreich.gv.at/de/formsearch/form/1569 erforderlich.
Ein Strafregisterauszug kann auch online beantragt werden.
Kosten Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 18 Euro
Formulare:
- Besondere Strafregisterbescheinigung
- Bestätigung freiwilliges Engagement