Meldeamt
In Österreich besteht Meldepflicht. Das bedeutet: Jede Person muss ihren Wohnsitz im Meldeamt ihrer Wohnsitzgemeinde melden.
Das Meldeamt ist zuständig für An-, Um- und Abmeldungen sowie für Meldebestätigungen und Meldeauskünfte.
Außerdem können Sie hier Strafregisterbescheinigungen anfordern und erhalten.
An-, Um- und Abmeldungen
Erforderliche Unterlagen:
- - Ausgefülltes Formular Meldezettel pro Person mit Unterschrift des Unterkunftgebers/Vermieters/Eigentümers und eigener Unterschrift
- - Lichtbildausweis ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
An-, Um- und Abmeldungen sind kostenlos.
- Anmeldungen können nur innerhalb des Gemeindegebietes Böheimkirchen durchgeführt werden.
- Abmeldungen österreichweit.
Meldeauskünfte können nicht telefonisch erteilt werden!
Nur persönlich mit Lichtbildausweis.
Meldebestätigungen
gemäß GebG § 14 TP 14 Abs 1
Meldebestätigung mit Adressierung
Keine Zeugnisgebühr
Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 aus LMR
Bundesverwaltungsabgabe € 3,00 aus ZMR
Meldebestätigung ohne Adressierung
Zeugnisgebühr € 21,--
Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 aus LMR
Bundesverwaltungsabgabe € 3,00 aus ZMR
Sollte der Antrag für die Meldebestätigung nicht persönlich, sondern schriftlich beantragt werden, werden zusätzlich € 21,-- Eingabegebühr eingehoben.
Meldebestätigung auf vorgefertigten Formularen (Wohnbauförderung, etc)
Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 aus LMR
Strafregisterbescheinigung
Bitte um Terminvereinbarung unter +43 2743 / 2318 -21
Die Strafregisterbescheinigung (Strafregisterauszug / Leumundszeugnis) bestätigt, ob strafrechtliche Verurteilungen vorliegen.
Beantragung
- persönlich
- online über ID‑Austria
Arten der Strafregisterbescheinigung
- Normale Strafregisterbescheinigung
- Besondere Strafregisterbescheinigung (für Tätigkeiten in Pflege und Betreuung oder Kinder- und Jugendfürsorge)
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis, ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.
- Bei besonderen Strafregisterbescheinigungen – ausgefülltes und von der/dem Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebenes Formular für besondere Strafregisterbescheinigung
Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
Kosten (Nur Barzahlung möglich!)
- Normale Strafregisterbescheinigung: € 26,-
- Besondere Strafregisterbescheinigung: € 29,-
- Kosten Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: € 18,-
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung
ist gebühren- und abgabenfrei.
Für die kostenlose Erstellung des Strafregisterauszugs ist unbedingt eine unterschriebene Bestätigung https://www.oesterreich.gv.at/de/formsearch/form/1569 erforderlich.
Formulare: