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Gemeindewappen von Böheimkirchen BÖHEIMKIRCHEN. Der Wohlfühlort.

Meldeamt

In Österreich besteht Meldepflicht. Das bedeutet: Jede Person muss ihren Wohnsitz im Meldeamt ihrer Wohnsitzgemeinde melden.
Das Meldeamt ist zuständig für An-, Um- und Abmeldungen sowie für Meldebestätigungen und Meldeauskünfte.
Außerdem können Sie hier Strafregisterbescheinigungen anfordern und erhalten.

An-, Um- und Abmeldungen

Erforderliche Unterlagen:

  • - Ausgefülltes Formular Meldezettel pro Person mit Unterschrift des Unterkunftgebers/Vermieters/Eigentümers und eigener Unterschrift
  • - Lichtbildausweis ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

An-, Um- und Abmeldungen sind kostenlos.

  • Anmeldungen können nur innerhalb des Gemeindegebietes Böheimkirchen durchgeführt werden.
  • Abmeldungen österreichweit.

Meldeauskünfte können nicht telefonisch erteilt werden!
Nur persönlich mit Lichtbildausweis.

Formulare: Meldezettel

Meldebestätigungen

gemäß GebG § 14 TP 14 Abs 1

Meldebestätigung mit Adressierung

Keine Zeugnisgebühr
Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 aus LMR
Bundesverwaltungsabgabe € 3,00 aus ZMR

Meldebestätigung ohne Adressierung

Zeugnisgebühr € 21,--
Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 aus LMR
Bundesverwaltungsabgabe € 3,00 aus ZMR

Sollte der Antrag für die Meldebestätigung nicht persönlich, sondern schriftlich beantragt werden, werden zusätzlich € 21,-- Eingabegebühr eingehoben.

Meldebestätigung auf vorgefertigten Formularen (Wohnbauförderung, etc)

Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 aus LMR

Strafregisterbescheinigung

Bitte um Terminvereinbarung unter +43 2743 / 2318 -21

Die Strafregisterbescheinigung (Strafregisterauszug / Leumundszeugnis) bestätigt, ob strafrechtliche Verurteilungen vorliegen.

Beantragung

Arten der Strafregisterbescheinigung

  • Normale Strafregisterbescheinigung
  • Besondere Strafregisterbescheinigung (für Tätigkeiten in Pflege und Betreuung oder Kinder- und Jugendfürsorge)

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis, ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.
  • Bei besonderen Strafregisterbescheinigungen – ausgefülltes und von der/dem Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebenes Formular für besondere Strafregisterbescheinigung

 Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich!

 Kosten (Nur Barzahlung möglich!)

  • Normale Strafregisterbescheinigung:      € 26,- 
  • Besondere Strafregisterbescheinigung:  € 29,- 
  • Kosten Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: € 18,-

 

Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung
ist gebühren- und abgabenfrei.

Für die kostenlose Erstellung des Strafregisterauszugs ist unbedingt eine unterschriebene Bestätigung  https://www.oesterreich.gv.at/de/formsearch/form/1569 erforderlich.

Formulare:

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