17.12.2025
Neue Regelungen zur Abfalltrennung (Textil und Gips) ab 2026
NEUE TEXTILSAMMLUNG ab 01. Jänner 2026
Ab sofort sind für die Sammlung von Alttextilien kostenlose Kartons im Bürgerservice sowie im Altstoffsammelzentrum (zu den Öffnungszeiten) erhältlich.
Zur Sammlung zugelassen sind intakte, trockene und saubere Textilien (Kleidung und Haushaltswäsche), Schuhe (paarweise gebündelt) sowie Handtaschen.
Von der Sammlung ausgeschlossen sind stark beschädigte, verschmutzte oder nasse Kleidungsstücke, Steppdecken, Polster sowie Abfall.
Die Abgabe der Sammelkartons ist ausschließlich im ASZ-Böheimkirchen zu den Öffnungszeiten und in den Wertstoffsammelzentren zu den Übernahmezeiten mit Personal möglich!
SAMMLUNG VON GIPSABFÄLLEN ab 01. Jänner 2026
Aufgrund der neuen Recyclinggips- Verordnung müssen Gipsabfälle nun separat von Bauschutt gesammelt werden. Gipsabfälle müssen über ein Wertstoffzentrum (WSZ) zu Übernahmezeiten mit Personal oder einen befugten Entsorger kostenpflichtig entsorgt werden.
Ab sofort sind für die Sammlung von Alttextilien kostenlose Kartons im Bürgerservice sowie im Altstoffsammelzentrum (zu den Öffnungszeiten) erhältlich.
Zur Sammlung zugelassen sind intakte, trockene und saubere Textilien (Kleidung und Haushaltswäsche), Schuhe (paarweise gebündelt) sowie Handtaschen.
Von der Sammlung ausgeschlossen sind stark beschädigte, verschmutzte oder nasse Kleidungsstücke, Steppdecken, Polster sowie Abfall.
Die Abgabe der Sammelkartons ist ausschließlich im ASZ-Böheimkirchen zu den Öffnungszeiten und in den Wertstoffsammelzentren zu den Übernahmezeiten mit Personal möglich!
SAMMLUNG VON GIPSABFÄLLEN ab 01. Jänner 2026
Aufgrund der neuen Recyclinggips- Verordnung müssen Gipsabfälle nun separat von Bauschutt gesammelt werden. Gipsabfälle müssen über ein Wertstoffzentrum (WSZ) zu Übernahmezeiten mit Personal oder einen befugten Entsorger kostenpflichtig entsorgt werden.