12.08.2024
Informationen Nationalratswahl 29.09.2024
Information zur Nationalratswahl am 29. September 2024
Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 09. Juli 2024
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Gemeindegebiet Böheimkirchen ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt.
Wahlsprengel Nr. 1 und 2:
Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 3 und 4:
Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 5
Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 6
Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 7
Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn
Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt.
Sie werden, wie bei den letzten Wahlen, in Ihrem Briefkasten Ihre Wahlinformation vorfinden. (Bitte beachten Sie das neue 3-teilige Design).
Nehmen Sie zur Wahl diese Wahlinformation sowie einen Ausweis zur Feststellung Ihrer Identität mit (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeden amtlichen Lichtbildausweis).
Wahlkarten: (Ausstellung voraussichtlich ab Anfang September möglich):
- Wahlkarten können schriftlich bis zum 25. September 2024
und mündlich bis zum 27. September 2024, 12.00 Uhr beantragt werden
- Ein Antrag muss von jedem Wähler persönlich mit Angabe der
Passnummer oder Ausweiskopie und einer Begründung (z.B. Ortsabwesenheit)
gestellt werden
- Eine Beantragung der Wahlkarte ist auch über www.meinewahlkarte.at möglich-
- Die Wahlkarte kann persönlich abgeholt werden oder wird als
eingeschriebene Briefsendung verschickt.
Antragsformular download
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich !
Wählen mit Wahlkarte:
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
- Am Wahltag in jedem Wahllokal
- Am Wahltag, vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte
„fliegende Wahlkommission“), z.B. bei Krankheit, mangelnde Gehfähigkeit
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Böheimkirchen
Tel. 02743/2318-15, <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>, www.boeheimkirchen.gv.at
Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 09. Juli 2024
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Gemeindegebiet Böheimkirchen ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt.
Wahlsprengel Nr. 1 und 2:
Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 3 und 4:
Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 5
Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 6
Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 7
Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn
Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt.
Sie werden, wie bei den letzten Wahlen, in Ihrem Briefkasten Ihre Wahlinformation vorfinden. (Bitte beachten Sie das neue 3-teilige Design).
Nehmen Sie zur Wahl diese Wahlinformation sowie einen Ausweis zur Feststellung Ihrer Identität mit (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeden amtlichen Lichtbildausweis).
Wahlkarten: (Ausstellung voraussichtlich ab Anfang September möglich):
- Wahlkarten können schriftlich bis zum 25. September 2024
und mündlich bis zum 27. September 2024, 12.00 Uhr beantragt werden
- Ein Antrag muss von jedem Wähler persönlich mit Angabe der
Passnummer oder Ausweiskopie und einer Begründung (z.B. Ortsabwesenheit)
gestellt werden
- Eine Beantragung der Wahlkarte ist auch über www.meinewahlkarte.at möglich-
- Die Wahlkarte kann persönlich abgeholt werden oder wird als
eingeschriebene Briefsendung verschickt.
Antragsformular download
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich !
Wählen mit Wahlkarte:
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
- Am Wahltag in jedem Wahllokal
- Am Wahltag, vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte
„fliegende Wahlkommission“), z.B. bei Krankheit, mangelnde Gehfähigkeit
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Böheimkirchen
Tel. 02743/2318-15, <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>, www.boeheimkirchen.gv.at