19.12.2023
Kundmachung Änderung Raumordnungsprogramm
K U N D M A C H U N G
Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden
Böheimkirchen, Schildberg, Lanzendorf bei Böheimkirchen, Untertiefenbach und Reith zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 19.12.2023 bis 30.01.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister:
Ing. Franz Haunold
Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden
Böheimkirchen, Schildberg, Lanzendorf bei Böheimkirchen, Untertiefenbach und Reith zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 19.12.2023 bis 30.01.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister:
Ing. Franz Haunold