02.01.2023
Information NÖ Landtagswahl 29.01.2023
Information zur NÖ Landtagswahl am 29.01.2023
Wahltag: 29. Jänner 2023
Stichtag: 18. November 2022
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag in der Marktgemeinde Böheimkirchen seinen Hauptwohnsitz hatte und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Gemeindegebiet Böheimkirchen ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt.
Wahlsprengel Nr. 1 und 2:
Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 3 und 4:
Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 5
Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 6
Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 7
Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn
Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt.
Sie werden, wie bei den letzten Wahlen, in Ihrem Briefkasten Ihre Wählerverständigungskarte vorfinden.
Bitte nehmen Sie zur Wahl einen Ausweis zur Feststellung Ihrer Identität mit (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeden amtlichen Lichtbildausweis) und Ihre Wählerverständigungskarte.
Wahlkarten:
-Wahlkarten können schriftlich bis zum 25. Jänner 2023 und mündlich bis zum
27. Jänner 2023, 12.00 Uhr beantragt werden
-Ein Antrag muss von jedem Wähler persönlich mit Angabe der Passnummer
oder einer Ausweiskopie und einer Begründung (z.B. Ortsabwesenheit)
gestellt werden Antragsformular download
-Eine Beantragung der Wahlkarte ist auch über www.oesterreich.gv.at
möglich
Wählen kann man mit Wahlkarte:
-Am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal
-Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
-Am Wahltag, vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende
Wahlkommission“) zB bei Krankheit, mangelnde Gehfähigkeit
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Böheimkirchen
Tel. 02743/2318-15, <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
Wahltag: 29. Jänner 2023
Stichtag: 18. November 2022
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag in der Marktgemeinde Böheimkirchen seinen Hauptwohnsitz hatte und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Gemeindegebiet Böheimkirchen ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt.
Wahlsprengel Nr. 1 und 2:
Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 3 und 4:
Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 5
Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 6
Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen
Wahlsprengel Nr. 7
Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn
Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt.
Sie werden, wie bei den letzten Wahlen, in Ihrem Briefkasten Ihre Wählerverständigungskarte vorfinden.
Bitte nehmen Sie zur Wahl einen Ausweis zur Feststellung Ihrer Identität mit (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeden amtlichen Lichtbildausweis) und Ihre Wählerverständigungskarte.
Wahlkarten:
-Wahlkarten können schriftlich bis zum 25. Jänner 2023 und mündlich bis zum
27. Jänner 2023, 12.00 Uhr beantragt werden
-Ein Antrag muss von jedem Wähler persönlich mit Angabe der Passnummer
oder einer Ausweiskopie und einer Begründung (z.B. Ortsabwesenheit)
gestellt werden Antragsformular download
-Eine Beantragung der Wahlkarte ist auch über www.oesterreich.gv.at
möglich
Wählen kann man mit Wahlkarte:
-Am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal
-Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
-Am Wahltag, vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende
Wahlkommission“) zB bei Krankheit, mangelnde Gehfähigkeit
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Böheimkirchen
Tel. 02743/2318-15, <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>