03.05.2019
Informationen zur EU-Wahl
Information zur Europawahl 26. Mai 2019
Wahltag: 26. Mai 2019
Stichtag: 12. März 2019
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, EU-Bürger (mit Antrag) der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag in der Marktgemeinde Böheimkirchen seinen Hauptwohnsitz hatte und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahltag: 26. Mai 2019
Stichtag: 12. März 2019
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, EU-Bürger (mit Antrag) der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag in der Marktgemeinde Böheimkirchen seinen Hauptwohnsitz hatte und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Sie werden, wie bei den letzten Wahlen, in Ihrem Briefkasten Ihre Wählerverständigungskarte vorfinden. Diese informiert Sie über den zuständigen Sprengel, das Wahllokal und die Wahlzeit. Bitte nehmen Sie Ihre Wählerverständigungskarte in das Wahllokal mit, damit die Wahlhandlung rascher abgewickelt werden kann. Beachten Sie, dass die Wählerverständigungskarte nicht den Nachweis der Identität (Reisepass, Personalausweis bzw. Führerschein,) ersetzt.
Gemäß dem Beschluss der Gemeindewahlbehörde wurde das Gemeindegebiet Böheimkirchen in 7 Wahlsprengel eingeteilt, die Straßen bzw. Ortschaften wurden wie folgt zugeordnet:
Wahlsprengel Nr. 1:
Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen
Am Neubau, Aufeldstraße, Jakobistraße, Mühlbergweg, Neubaugasse, Passauer Straße, Untere Hauptstraße.
Wahlsprengel Nr. 2
Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen
Bauland, Blindorf, Blumenfeld, Hainfelder Straße, Hinterberg, Josef-Bauerstraße, Lanzendorf, Michael-Führerstraße, Reith.
Wahlsprengel Nr. 3
Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen
Altbachstraße, Am Berg, Betrg. Süd, Edisongasse, Eichbachsiedlung, Florianigasse, Gemersdorfer Straße, Hochfeldstraße, Marktplatz, Neustiftgasse, Obere Hauptstraße, Perschlingweg, Röhrenbach, Roseggerstraße, Sandgasse, Schubertgasse, Wiesen, Wolfberggasse, Würth Straße.
Wahlsprengel Nr. 4
Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen
Am Steg, Am Steinbühel, Am Ziegelofen, Bachweg, Bahnhofstraße, Bahnweg, Birkengasse, Böheimkirchen, Brunnenfeldgasse, Dr. Fr. Eichhornstraße, Feuerwehrgasse, Gemersdorf, Hinterholz, Josef-Haydngasse, Josef-Weinheberstraße, Jubiläumsstraße, Kiesstraße, Liliengasse, Lindenstraße, Sonnenweg, Untertiefenbach, Untertiefenbachstraße.
Wahlsprengel Nr. 5 ACHTUNG ÄNDERUNG !!
Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen
Außerkasten, Diemannsberg, Dorfern, Dürnhag, Furth b. Außerkasten, Hopfengasse, Plosdorf, Siebenhirten
Wahlsprengel Nr. 6
Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen
Am Kirchenweg, Dr. Adamitschgasse, Feldgasse, Grub, Hub, Kollersberg, Mechters, Mozartgasse, Stockhofstraße, Weidenweg, Weisching.
Wahlsprengel Nr. 7
Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn
Maria Jeutendorf, Mauterheim, Schildberg, Untergrafendorf, Ziegelfeld
Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt.
Wahlkarten:
- Wahlkarten können schriftlich bis zum 22. Mai 2019 und mündlich bis zum 24. Mai 2019, 12.00 Uhr beantragt werden.
- Ein Antrag muss von jedem Wähler persönlich mit Angabe der Passnummer oder Ausweiskopie und einer Begründung (z.B. Ortsabwesenheit) gestellt werden. Bei Mitnahme von Wahlkarten für andere Personen (z.B. Ehepartner oder Kinder) ist von diesen eine schriftliche Vollmacht für die Übernahme vorzulegen. (im Antragsformular auszufüllen)
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich !
- Am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
- Am Wahltag, vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“), zB bei Krankheit, mangelnde Gehfähigkeit
Antrag Wahlkarte