18.08.2016 Kundmachung - Entwurf zum Teilbebauungsplan BB-Ost
Marktgemeinde: Böheimkirchen
Polit. Bezirk: St. Pölten-Land
Land: Niederösterreich
Kundmachung
Gemäß § 33 Abs.(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, wird hiermit kundgemacht, dass der
Entwurf zum Teilbebauungsplan "BB-Ost"
im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegfrist, das ist
vom 19.08.2016 bis 30.09.2016
zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden vor der Beschlussfassung
durch den Gemeinderat in Erwägung gezogen.
Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht.
Der Bürgermeister
NR Johann Hell
Polit. Bezirk: St. Pölten-Land
Land: Niederösterreich
Kundmachung
Gemäß § 33 Abs.(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, wird hiermit kundgemacht, dass der
Entwurf zum Teilbebauungsplan "BB-Ost"
im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegfrist, das ist
vom 19.08.2016 bis 30.09.2016
zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden vor der Beschlussfassung
durch den Gemeinderat in Erwägung gezogen.
Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht.
Der Bürgermeister
NR Johann Hell